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Posted (edited)

//Edit: Fail in der Überschrift

biggrin.png Es heißt: "Diskussion", Lukas!!\\

Ihr kennt sicherlich den YouTuber "TheThavon". Auf seinem Kanal lädt er Tutorials zu Bukkit Plugins programmieren hoch, SpeedCodings,

und auch noch andere Videos (BestOfs usw..) Neulich wollte ich bei ihm ein Plugin kaufen (TIMV) Ich fügte ihn in Skype hinzu, und fragte ihn, ob ich denn das TIMV Plugin von ihm kaufen könnte, da ich kein vernünftiges auf der DevBukkit-Seite finden konnte... Er sagte ja und Ich gab ihm meinen Vornamen / E-Mail Adresse / PSC-Code. So wie in dem Formular, dass nicht mehr auf seinem YT-Kanal verlinkt war.

Und Was passierte? Nichts! Keine E-Mail mit dem Plugin bekommen! -> Nichts!

Er blockte mich auf YouTube und in Skype. Das Geld war weg.

Betrügen - Und das mit 16 Jahren. Und ja: Ich habe daraus gelernt squint.png

**Kauft keine Plugins von Geldgeilen Pussys auf YouTube**

Edited by _CrazyLuke_
Posted

Hahaha man sollte generell keine Plugins kaufen (; Ich finde, ein Symbolischer Preis für die Arbeit ist okay, und das auch nur, wenn du die Person persönlich kennst. Zum Beispiel kriege ich von Kumpels immer mal wieder 5 Euro fürs Rooten oder Jailbreaken, aber nur, wenn SIE es mir geben wollen.

Nur mein Rat ^^

Posted

Was gibt es da zu diskutieren? Man kauft niemals über Youtube irgendwelche Dinge. Wenn man etwas aus unseriöser Quelle bezieht muss man sicherstellen, dass derjenige auch wirklich die Person ist und die Person auch hat was sie einem anbietet.

Posted

Ihr kennt sicherlich den YouTuber "TheThavon".

Nein. Hab grade geschaut, der hat nicht einmal tausend Abos...wieso nimmst du dann an, das wir den sicherlich kennen?

Zum Rest: Selber schuld.

Wobei ich dir sehr stark empfehlen würde, hier auch Beweise anzuführen, andernfalls kann das als übliche Nachrede gesehen werden.

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (? 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: ? 186 StGB

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