Beefsteakwerfer Geschrieben 9. Juni 2014 Share Geschrieben 9. Juni 2014 (bearbeitet) Ich möchte hier mal kurz Aufklärung bezüglich dem Weiterverkauf von Software und AGB im Allgemeinen liefern: EuGH-Urteil zur Frage, ob ein Hersteller den Weiterverkauf von Software verbieten darf: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf Das EuGH steht über lokalen Gesetzgebungen und Instanzen und es steht damit auch weitaus über den AGB einer jeden Firma. Es ist also egal, ob der Anbieter dir (über seine AGB/TOS) sagt, dass du das nicht darfst. Selbst wenn der Weiterverkauf in den AGB verboten wird ist das nach aktueller Gesetzgebung in der gesamten EU ungültig und der Anbieter kann einen dafür nicht bestrafen. Vor allem darf er das erst Recht nicht. Wenn der Anbieter einen dafür bestrafen würde, würde er sich der höchsten richterlichen Instanz in der EU widersetzen und dann hätte der Anbieter andere Sorgen . Bei dem Urteil gibt es jedoch zwei Probleme: - es gilt nur für Software, an der man permanente Nutzungsrechte besitzt (somit sind beispielsweise Blizzard und Steam ausgeschlossen) - das Urteil ist nicht verpflichtend für nationale Gerichte, sondern eine Empfehlung/Hinweis (nationale Gerichte können also anders entscheiden, wobei das unwahrscheinlich ist) bearbeitet 9. Juni 2014 von Beefsteakwerfer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Corona Geschrieben 9. Juni 2014 Share Geschrieben 9. Juni 2014 Wieso gilt Steam nicht als permanentes Nutzungsrecht? Bei Blizzard kann ichs ja noch zum Teil verstehen, wenn du die WoW Sparte meinst (zB), wo du im Monat Geld hinlegen musst. Aber Steam? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beefsteakwerfer Geschrieben 9. Juni 2014 Autor Share Geschrieben 9. Juni 2014 Bei Steam und Blizzard wird dir nur ein temporäres, jederzeit seitens Steam entziehbares Nutzungsrecht eingeräumt. Das gilt für alle Spiele der beiden Anbieter, nicht nur bei WoW von Blizzard. Vermutlich wollen sich die Beiden so der Geltung von Urteilen dieser Art entziehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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