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AGB stehen nicht über allem: Software darf weiterverkauft werden


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Ich möchte hier mal kurz Aufklärung bezüglich dem Weiterverkauf von Software und AGB im Allgemeinen liefern:

EuGH-Urteil zur Frage, ob ein Hersteller den Weiterverkauf von Software verbieten darf: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf

Das EuGH steht über lokalen Gesetzgebungen und Instanzen und es steht damit auch weitaus über den AGB einer jeden Firma.

Es ist also egal, ob der Anbieter dir (über seine AGB/TOS) sagt, dass du das nicht darfst. Selbst wenn der Weiterverkauf in den AGB verboten wird ist das nach aktueller Gesetzgebung in der gesamten EU ungültig und der Anbieter kann einen dafür nicht bestrafen.

Vor allem darf er das erst Recht nicht. Wenn der Anbieter einen dafür bestrafen würde, würde er sich der höchsten richterlichen Instanz in der EU widersetzen und dann hätte der Anbieter andere Sorgen ;).

Bei dem Urteil gibt es jedoch zwei Probleme:

- es gilt nur für Software, an der man permanente Nutzungsrechte besitzt (somit sind beispielsweise Blizzard und Steam ausgeschlossen)

- das Urteil ist nicht verpflichtend für nationale Gerichte, sondern eine Empfehlung/Hinweis (nationale Gerichte können also anders entscheiden, wobei das unwahrscheinlich ist)

bearbeitet von Beefsteakwerfer
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